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Der Grundgedanke

Die ExActor  Forderungsmanagement AG wurde 1998  von  Juristen, Inkassounternehmern und Wirtschafts- prüfern  gegründet, um bestrittene werthaltige Forderungen gegenüber liquiden  Schuldnern auf dem Rechtsweg  durchzusetzen, ohne dass dabei die  Finanzkraft des Anspruchsinhabers, die Finanzkraft des Anspruchs-  gegners, Entscheidungen von Rechtsschutzversicherern oder  Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe Einfluss haben. Die  Prozessfinanzierung stellt somit auch eine sinnvolle Ergänzung zum  erfolgsorientierten ExActor-Inkassoverfahren dar, obwohl die  Prozessfinanzierung einen völlig eigenständigen  Geschäftszweig  darstellt.

Die ExActor AG übernimmt sämtliche Kosten für das Gericht, für  die Rechtsanwälte des Anspruchstellers und Anspruchgegners sowie  eine Beweisaufnahme. Sollte der Prozess wider Erwarten verloren  gehen, trägt die ExActor AG das volle Kostenrisiko.

Unsere Arbeitsfelder

Angebot und Leistung der ExActor AG beinhalten eine  Finanzierung von gerichtlichen Auseinandersetzungen bei  gleichzeitiger Partizipierung am wirtschaftlichen Ergebnis dieses  Prozesses. Es muss nicht unbedingt um eine rein finanzielle  Forderung gehen, es muss jedoch ein Aktivprozess um geldwerte  Ansprüche sein.

Die ExActor AG finanziert Aktivprozesse auch unterhalb der  “Streitwertgrenze” von 50.000 €, wobei die unterste Grenze ein  vertretbares Mindestmass aufweissen muß, und eine Prüfung des  Sachverhaltes unter betriebswirtschaftlicher Sicht zu  ermöglichen.  Abhängig ist dies vom jeweiligem konkretem Sachverhalt. Im Regelfall  können Prozesse oberhalb von 10.000 € finanziert werden, bei sehr  aussichtsreichen Fällen unterhalb dieses Wertes  sollte es eine  Anfrage wert sein.

Die oberste Streitwertgrenze beträgt 100.000 €.

Folgende Rechtsbereiche sind für Prozessfinanzierungen  geeignet:         

Ansprüche  aus

  • Arbeitsrecht
  • Eigentumsrecht
  • Erbrecht
  • Franchisingrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Haftungsrecht (z.B. Anwalts-, Steuerberater-, Notar-,  Arzthaftungsrecht)
  • Handelsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Insolvenzrecht
  • Patentrecht
  • Rechtsschutz
  • Restitutionsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Schuldrecht
  • Steuerrecht
  • Urheberrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Nutzen für Anspruchsteller und beauftragten  Anwalt

Für  den  Anspruchsteller ergibt sich die Möglichkeit, einen Teilbetrag (durch  die Erfolgsbeteiligung der ExActor AG) zu realisieren, ohne dabei  die eigene Liquidität zu verringern. Rückstellungen für das  Prozesskostenrisiko müssen nicht eingeplant werden, auch die  vorgerichtlichen Verhandlungen können aus einer deutlich stärkeren  Position heraus geführt werden.

Der beauftragte Anwalt wird in die Lage versetzt, einen aus  Kostengründen nicht führbaren Prozess doch weiter zu  betreiben  und sich somit zusätzliche Honorare zu erschliessen.  Bei  Streitwerten oberhalb von 50.000 € erhält  der beauftragte Anwalt  nach Bestätigung durch den Anspruchsteller eine zusätzliche Gebühr  gem. RVG.

Erfolgsbeteiligung der ExActor  Forderungsmanagement AG

Die ExActor AG  erhält vom Ergebnis  des Prozesses nach Absetzung aller Kosten für  die Finanzierung und das unternehmerische Risiko einen  erfolgsabhängigen Anteil in folgender Höhe:

  • von der realisierten Forderung bis 25.000,00 €   50%
  • von der realisierten Forderung zwischen 25.000,01 € bis  50.000,00 €   40 %
  • von der realisierten Forderung zwischen 50.000,01 € und  100.000,00 €    30%