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Der Grundgedanke
Die ExActor Forderungsmanagement AG wurde 1998 von Juristen, Inkassounternehmern und Wirtschafts- prüfern gegründet, um bestrittene werthaltige
Forderungen gegenüber liquiden Schuldnern auf dem Rechtsweg durchzusetzen, ohne dass dabei die Finanzkraft des Anspruchsinhabers, die Finanzkraft des Anspruchs- gegners,
Entscheidungen von Rechtsschutzversicherern oder Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe
Einfluss haben. Die Prozessfinanzierung stellt somit auch eine sinnvolle Ergänzung zum erfolgsorientierten ExActor-Inkassoverfahren dar, obwohl die Prozessfinanzierung einen völlig eigenständigen Geschäftszweig darstellt.
Die ExActor AG übernimmt sämtliche Kosten für das Gericht, für die Rechtsanwälte des Anspruchstellers und Anspruchgegners sowie eine Beweisaufnahme. Sollte der
Prozess wider Erwarten verloren gehen, trägt die ExActor AG das volle Kostenrisiko.
Unsere Arbeitsfelder
Angebot und Leistung der ExActor AG beinhalten eine Finanzierung von gerichtlichen Auseinandersetzungen bei gleichzeitiger Partizipierung am wirtschaftlichen
Ergebnis dieses Prozesses. Es muss nicht unbedingt um eine rein finanzielle Forderung gehen, es muss jedoch ein Aktivprozess um geldwerte Ansprüche sein.
Die ExActor AG finanziert Aktivprozesse auch unterhalb der “Streitwertgrenze” von 50.000 €, wobei die unterste Grenze ein vertretbares Mindestmass aufweissen muß, und
eine Prüfung des Sachverhaltes unter betriebswirtschaftlicher Sicht zu ermöglichen. Abhängig ist dies vom jeweiligem konkretem Sachverhalt. Im Regelfall können Prozesse
oberhalb von 10.000 € finanziert werden, bei sehr aussichtsreichen Fällen unterhalb dieses Wertes sollte es eine Anfrage wert sein.
Die oberste Streitwertgrenze beträgt 100.000 €.
Folgende Rechtsbereiche sind für Prozessfinanzierungen geeignet:
Ansprüche aus
- Arbeitsrecht
- Eigentumsrecht
- Erbrecht
- Franchisingrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftungsrecht (z.B. Anwalts-, Steuerberater-, Notar-, Arzthaftungsrecht)
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Insolvenzrecht
- Patentrecht
- Rechtsschutz
- Restitutionsrecht
- Schadensersatzrecht
- Schuldrecht
- Steuerrecht
- Urheberrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
Nutzen für Anspruchsteller und beauftragten Anwalt
Für den Anspruchsteller ergibt sich die Möglichkeit, einen Teilbetrag (durch die Erfolgsbeteiligung der ExActor AG) zu realisieren, ohne dabei die eigene
Liquidität zu verringern. Rückstellungen für
das Prozesskostenrisiko müssen nicht eingeplant werden, auch die vorgerichtlichen Verhandlungen können aus einer deutlich stärkeren Position heraus geführt werden.
Der beauftragte Anwalt wird in die
Lage versetzt, einen aus Kostengründen nicht führbaren Prozess doch weiter zu betreiben und sich somit zusätzliche Honorare zu erschliessen. Bei Streitwerten oberhalb von 50.000 € erhält der beauftragte Anwalt nach Bestätigung durch den Anspruchsteller eine zusätzliche Gebühr gem. RVG.
Erfolgsbeteiligung der ExActor Forderungsmanagement AG
Die ExActor AG erhält vom Ergebnis des Prozesses nach Absetzung aller Kosten für die Finanzierung und das unternehmerische Risiko einen erfolgsabhängigen
Anteil in folgender Höhe:
- von der realisierten Forderung bis 25.000,00 € 50%
- von der realisierten Forderung zwischen 25.000,01 € bis 50.000,00 € 40 %
- von der realisierten Forderung zwischen 50.000,01 € und 100.000,00 € 30%
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