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Die ExActor Forderungsmanagement AG bietet grundsätzlich zwei Varianten der Bearbeitung von Inkassovorgängen (vorgerichtliches Verfahren) an.
Bezüglich der Bearbeitung auf Basis eines Jahresvertrages gelten folgende Bedingungen:
- Der Auftraggeber zahlt an die ExActor Forderungsmanagement AG eine Jahresgebühr gemäss den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Diese Jahresgebühr gilt für 12 Monate (nicht
Kalenderjahr) und beinhaltet die Bearbeitung von beliebig vielen Inkassovorgängen und in beliebiger Forderungshöhe innerhalb der Vertragslaufzeit.
- Die Auftragserteilung beinhaltet die Abrede, daß die Vergütung für die Erbringung der Leistung der ExActor Forderungsmanagement AG auf der Basis des vom Schuldner gesetzlich zu
zahlenden Verzugsschadens erfolgt. Der Auftraggeber zahlt an die ExActor Forderungsmanagement AG zunächst eine geringe Auslagenpauschale in Höhe von 8,00 EUR zzgl.
MWSt.( gesamt 9,52 EUR). Die ExActor
Forderungsmanagement AG belastet somit zunächst den Schuldner mit diesem Verzugsschaden (Inkassokosten). Erfolgt der vollständige Ausgleich der Forderungen des Gläubigers (Hauptforderung, Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten), ist vom Auftraggeber keine Provision zu zahlen, welche seine Hauptforderung mindert (Erfolgsprovision).
- Eingehende Gelder werden entsprechend den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” verrechnet.
- Bei Erfolglosigkeit des Inkassounternehmens oder bei Teilerfolg erteilt der Gläubiger auf separate Anforderung der ExActor Forderungsmangement AG dieser die Vollmacht zur
gerichtlichen Geltendmachung der Forderung durch deren
Vertragsanwälte.
- Wird die Vollmacht nicht erteilt, soll ein anderer Anwalt bestellt werden (welcher nicht Vertragsanwalt der ExActor Forderungsmanagement AG ist) oder wird der Auftrag
zurückgezogen, ist eine
Vergütung gemäß der geltenden Inkassokostentabelle (siehe Seite “Inkassokosten”) zu zahlen.
- Eingezogene Gelder werden gemäß den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” monatlich ausgezahlt.
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