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Die ExActor Forderungsmanagement AG bietet  grundsätzlich zwei Varianten der Bearbeitung von Inkassovorgängen  (vorgerichtliches  Verfahren) an.

Bezüglich der Bearbeitung auf Basis eines Jahresvertrages gelten folgende Bedingungen:

  • Der Auftraggeber zahlt an die ExActor Forderungsmanagement AG  eine Jahresgebühr gemäss den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.  Diese Jahresgebühr gilt für 12 Monate (nicht Kalenderjahr) und  beinhaltet die Bearbeitung von beliebig vielen Inkassovorgängen  und in beliebiger Forderungshöhe innerhalb der Vertragslaufzeit.
  • Die Auftragserteilung beinhaltet die Abrede, daß die Vergütung  für die Erbringung der Leistung der ExActor Forderungsmanagement  AG auf der Basis des vom Schuldner gesetzlich zu zahlenden   Verzugsschadens erfolgt. Der Auftraggeber zahlt an die ExActor  Forderungsmanagement AG zunächst eine geringe Auslagenpauschale in  Höhe von 8,00 EUR zzgl. MWSt.( gesamt 9,52 EUR). Die ExActor  Forderungsmanagement AG belastet somit zunächst den Schuldner mit  diesem Verzugsschaden (Inkassokosten). Erfolgt der vollständige  Ausgleich der Forderungen des Gläubigers (Hauptforderung,   Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassokosten), ist vom  Auftraggeber  keine Provision zu zahlen, welche seine  Hauptforderung mindert  (Erfolgsprovision).                       
  • Eingehende Gelder werden entsprechend den “Allgemeinen  Geschäftsbedingungen” verrechnet.
  • Bei Erfolglosigkeit des Inkassounternehmens oder bei  Teilerfolg erteilt der Gläubiger auf separate Anforderung der  ExActor Forderungsmangement AG dieser die Vollmacht zur  gerichtlichen  Geltendmachung der Forderung durch deren   Vertragsanwälte.                                                                                             
  • Wird die Vollmacht nicht erteilt, soll ein anderer Anwalt  bestellt werden (welcher nicht Vertragsanwalt der ExActor  Forderungsmanagement AG ist) oder wird der Auftrag zurückgezogen,  ist eine Vergütung gemäß der geltenden Inkassokostentabelle (siehe  Seite “Inkassokosten”) zu  zahlen.                
  • Eingezogene Gelder werden gemäß den “Allgemeinen  Geschäftsbedingungen” monatlich ausgezahlt.