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Problematik:

Der Gesetzgeber hat in Artikel IX  KostÄndG 1957, mit  Wirkung zum 01.01.1981 klargestellt, dass die Bundesgebührenordnung  für Rechtsanwälte (BRAGO) auf Inkassounternehmen nicht anzuwenden  ist! Der Wortlaut dieser Regelung ist unmissverständlich. Die BRAGO  gilt für Inkassounternehmen gerade nicht, dogmatisch ist mancher  darüber immer noch nicht hinweggekommen. Eine Begrenzung der  Inkassokosten auf fiktive Anwaltskosten steht  somit im Gegensatz des  offensichtlichen Willens des Gesetzgebers. Gegen eine Begrenzung auf  die fiktiven Kosten spricht ebenfalls, dass Inkassokosten nicht  gemäss § 91 ZPO festgesetzt werden   können.                                                                                                                                       Gegen eine Begrenzung auf fiktive Kosten gemäss BRAGO sprechen  insbesondere jedoch sachliche Gründe. Aus der Struktur der den  Inkassounternehmen zum Einzug übergebenen Forderungen resultiert,  dass mit  der Bearbeitung dieser Forderungen ein relativ großer  Aufwand verbunden ist. In diesem Bereich kann ein Rechtsanwalt nicht  kostendeckend  arbeiten.                                                                                                Wir kommen zum Kern der Inkassotätigkeit: Inkassounternehmen sind  Gewerbebetriebe mit kaufmännischer Tätigkeit auf rechtsbesorgender  Grundlage, also Rechtsberatung mit kaufmännischem   Charakter!                Dies wurde offensichtlich vom Justiz-Ministerium   Baden-Württemberg erkannt, als es die “Plausibilitäts-  grenzen” für  die Vergütungssätze für die Inkassobearbeitung festlegte (Stand  01.02.1995).

Wert  bis

Inkassokosten

 (Grundvergütung)

 Inkassokosten  

   (für Vergleich /   Ratenzahlungsvereinbarung)

DM

DM

DM

600,00

306,78

75,00

38,35

50,00

25,56

1.200,00

613,55

135,00

69,02

90,00

46,02

1.800,00

920,33

195,00

99,70

130,00

66,47

2.400,00

1.227,10

255,00

130,38

170,00

86,92

3.000,00

1.533,88

315,00

161,06

210,00

107,37

4.000,00

2.045,17

397,50

203,24

265,00

135,49

5.000,00

2556,46

480,00

245,42

320,00

163,61

6.000,00

3.067,75

562,50

287,60

375,00

191,73

7.000,00

3.579,04

645,00

329,78

430,00

219,86

8.000,00

4.090,34

727,50

371,96

485,00

247,98

9.000,00

4.601,63

810,00

414,15

540,00

276,10

10.000,00

5.112,92

892,50

456,33

595,00

304,22

12.000,00

6.135,50

997,50

510,01

665,00

340,01

14.000,00

7.158,09

1.102,50

563,70

735,00

375,80

16.000,00

8.180,67

1.207,50

617,38

805,00

411,59

18.000,00

9.203,25

1.312,50

671,07

875,00

447,38

20.000,00

10.225,84

1.417,50

724,76

945,00

483,17

25.000,00

12.782,30

1.537,50

786,11

1.025,00

524,07

30.000,00

15.338,76

1.657,50

847,47

1.105,00

564,98

35.000,00

17.895,22

1.777,50

908,82

1.185,00

605,88

40.000,00

20.451,68

1.897,50

970,18

1.265,00

646,78

45.000,00

23.008,13

2.017,50

1.031,53

1.345,00

687,69

50.000,00

25.564,59

2.137,50

1.092,89

1.425,00

728,59

60.000,00

30.677,51

2.347,50

1.200,26

1.565,00

800,17

70.000,00

35.790,43

2.557,50

1.307,63

1.705,00

871,75

80.000,00

40.903,35

2.767,50

1.415,00

1.845,00

943,33

90.000,00

46.016,27

2.977,50

1.522,37

1.985,00

1.014,91

100.000,00

51.129,19

3.187,50

1.629,74

2.125,00

1.086,50

Diese Vergütungssätze können heute als “üblich”  bezeichnet werden, viele Inkassounternehmen haben ihre  Kosten an  diese Tabelle angelehnt. Im Jahre 1995 sprachen die meisten  Gerichte, deren Entscheidungen bekannt wurden, vorgerichtliche  Inkassokosten entsprechend 10/10 BRAGO Anwaltsgebühren zzgl.  Pauschale von 40 DM und Mehrwertsteuer zu.

Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl von richterlichen  Entscheidungen betreffs der Höhe der zu  erstattenden Inkassokosten.  Es ist feststellbar, dass auch hier die Tendenz in Richtung 10/10  bis 15/10 Gebühr BRAGO geht. Eine Auswahl von Gerichtsentscheiden  finden Sie in den folgenden Seiten. Eine Bitte - falls Sie uns  weitere neuere Entscheidungen benennen können, bitten wir um  Informationen dazu, wenn möglich auch eine anonymisierte Kopie der  Entscheidung.