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Ihr Problem
- Ihr Kunde, Vertrags- oder Geschäftspartner zahlt nicht, obwohl Ihre Forderung längst überfällig ist;
- Ihr Schuldner ist “verschwunden”;
- Ihr Schuldner hat bereits die “Eidesstattliche Versicherung” abgegeben oder ein Haftbefehl liegt vor;
- Sie haben bereits einen Vollstreckungstitel, jedoch alle Vollstreckungsversuche sind “ins Leere” gegangen;
- Sie sind es leid, für weitere (oft sinnlose) Beitreibungsversuche noch weitere Kosten zu riskieren.
Unser Angebot
- vorgerichtlicher Einzug von unbestrittenen Forderungen, wahlweise auf der Basis einer ERFOLGSPROVISION oder Abrechnung auf Basis eines JAHRESVERTRAGES;
- Einzug von titulierten Forderungen auf Provisionsbasis;
- Ermittlungen zum Aufenthalt und zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners;
- persönliche Kontaktierung des Schuldners durch Aussendienst (Interventionsinkasso);
- gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch Vertragsanwälte und Beauftragung von prozessualen Zwangsmaßnahmen;
- Einzug von dubiosen und bereits verjährten Forderungen auf Erfolgsprovisionsbasis.
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