|
|
Ihr Problem als Anspruchinhaber
Sie besitzen
berechtigte Ansprüche gegenüber Dritten, jedoch können Sie die zur Geltendmachung erforderlichen Vorschüsse nicht aufbringen bzw. sind aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage oder Willens, das gesamte Prozessrisiko zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht bzw. der Rechtsschutzversicherer sagt Kostendeckung nicht zu, Prozesskostenhilfe kommt auch nicht in Betracht:
Typische Ausgangssituationen:
- Kommunen, Länder oder der Bund verweigern einen Schdensersatz, obwohl durch Behördliches Tun oder Unterlassen Ihnen ein Schaden entstanden ist.
- Versicherungsgesellschaften verweigern im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung, obwohl Sie die Prämien stets pünktlich zahlten.
- Ihre Firma hat die vereinbarten Leistungen vertragsgemäss erbracht, der Auftraggeber zahlt wegen angeblicher Mängel nicht.
- Ihr Rechtsschutzversicherer sagt keine Kostendeckung trotz Erfolgswahrscheinlichkeit zu.
Sie stehen vor der Wahl: Aufgabe Ihrer Ansprüche oder Prozessfinanzierung
Unser Angebot
Ziehen Sie eine Prozessfinanzierung durch die ExActor AG in Betracht:
- Sie besprechen mit Ihrem Anwalt die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ExActor AG und dieser nimmt bei positiver Entscheidung Kontakt zu uns auf. Möglich ist dies telefonisch,
per Fax, per Email . Unmittelbar darauf erhält Ihr Anwalt von uns den Erhebungsbogen zur Prozessfinanzierung zugesandt. Er kann diesen auch als Datei
herunterladen.
- Den ausgefüllten Erhebungsbogen sendet Ihr Anwalt zusammen mit Kopien der bisher angefallenen prozessbestimmenden Schriftsätze und Unterlagen sowie den Einwendungen der
Gegenseite, am besten bereits mit einer vorbereiteten Klageschrift an uns zurück.
- Wir prüfen den Sachverhalt zunächst darauf, ob dieser grundsätzlich für eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und informieren den Rechtsanwalt darüber innerhalb von
wenigen Werktagen. Kosten für diese Bearbeitung in unserem Hause entstehen nicht.
- Entscheiden wir positiv, d.h. der Fall kommt für eine Prozessfinanzierung in Frage, übersenden wir Ihrem Anwalt das Angebot für eine Prozessfinanzierung. Diesen Vertrag
unterzeichnen Sie und der Anwalt sendet diesen an uns zurück. Gleichzeitig treten Sie die streitigen Ansprüche zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an uns ab.
- Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes prüfen wir die Durchsetzbarkeit der Anspruches, bilden uns eine abschließende Meinung und bestätigen den Vertrag durch Gegenzeichnung.
Die notwendigen Vorschüsse werden sodann an Ihren Anwalt geleistet.
- Ihr Anwalt des Vertrauens übernimmt die Prozessführung und setzt den Anspruch
durch.
Eckpunkte des Finanzierungsvertrages
Wesentliche Punkte:
- Erfolgsbeteiligung: Die ExActor AG ist am realisierten Erfolg des Prozesses quotenmässig beteiligt. Verfahrenskosten, welche von uns oder Ihnen aufgewandt werden müssen, werden
vor der Verteilung des erstrittenen Betrages gedeckt.
- Kein Kostenrisiko: Wir stellen Sie von allen Prozesskosten frei, eine Ausnahme bildet die Umsatzsteuer bei Gewerbetreibenden.
- Verschwiegenheit: Beide Parteien vereinbaren absolute Verschwiegenheit über die Prozessfinanzierung an sich sowie den Inhalt des Finanzierungsvertrages. Dies gilt auch bei
Absage der Finanzierung, eine Ausnahme bildet die notwendige Beiziehung von Dritten durch uns in der Vorabprüfung.
- Abtretung: Die streitigen Ansprüche müssen zur Sicherung an die ExActor AG abgetreten werden.
- Prozessführung: Ihr Anwalt des Vertrauens führt den Prozess im Rahmen des von Ihnen erteilten Mandates, Hinweise an Dritte auf die Abtretung oder Finanzierung werden nicht
gegeben.
|