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Ihr Problem als Anspruchinhaber

Sie besitzen berechtigte Ansprüche gegenüber Dritten,  jedoch können Sie die zur Geltendmachung erforderlichen Vorschüsse  nicht aufbringen bzw. sind aus unterschiedlichsten Gründen nicht in  der Lage oder  Willens,  das gesamte Prozessrisiko zu tragen.  Eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht bzw. der  Rechtsschutzversicherer sagt Kostendeckung nicht zu,  Prozesskostenhilfe kommt auch nicht in Betracht:

Typische Ausgangssituationen:

  • Kommunen, Länder oder der Bund verweigern einen Schdensersatz,  obwohl durch Behördliches Tun oder Unterlassen Ihnen ein Schaden  entstanden ist.
  • Versicherungsgesellschaften verweigern im Versicherungsfall  die vereinbarte Leistung, obwohl Sie die Prämien stets pünktlich  zahlten.
  • Ihre Firma hat die vereinbarten Leistungen vertragsgemäss  erbracht, der Auftraggeber zahlt wegen angeblicher Mängel nicht.
  • Ihr Rechtsschutzversicherer sagt keine Kostendeckung trotz  Erfolgswahrscheinlichkeit zu.

Sie stehen vor der Wahl:  Aufgabe Ihrer Ansprüche oder   Prozessfinanzierung

Unser Angebot

Ziehen Sie eine Prozessfinanzierung durch die ExActor  AG in Betracht:

  • Sie besprechen mit Ihrem Anwalt die Möglichkeit der  Inanspruchnahme der ExActor AG und dieser nimmt bei positiver  Entscheidung Kontakt zu uns auf. Möglich ist dies telefonisch, per  Fax, per  Email . Unmittelbar darauf  erhält Ihr Anwalt von  uns den Erhebungsbogen zur Prozessfinanzierung zugesandt. Er kann  diesen auch als Datei herunterladen.
  • Den ausgefüllten Erhebungsbogen sendet Ihr Anwalt zusammen mit  Kopien der bisher angefallenen prozessbestimmenden Schriftsätze  und Unterlagen sowie den Einwendungen der Gegenseite, am besten   bereits mit einer vorbereiteten Klageschrift an uns zurück.
  • Wir prüfen den Sachverhalt zunächst darauf, ob dieser  grundsätzlich für eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und  informieren den Rechtsanwalt darüber innerhalb von wenigen  Werktagen. Kosten für diese Bearbeitung in unserem Hause entstehen  nicht.
  • Entscheiden wir positiv, d.h. der Fall kommt für eine  Prozessfinanzierung in Frage, übersenden wir Ihrem Anwalt das  Angebot für eine Prozessfinanzierung. Diesen Vertrag unterzeichnen  Sie und  der Anwalt sendet diesen an uns zurück. Gleichzeitig  treten Sie die streitigen Ansprüche zur Sicherung der  vertraglichen Ansprüche an uns ab.
  • Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes prüfen wir die  Durchsetzbarkeit der Anspruches, bilden uns eine abschließende  Meinung und bestätigen den Vertrag durch Gegenzeichnung. Die  notwendigen  Vorschüsse werden sodann an Ihren Anwalt geleistet.
  • Ihr Anwalt des Vertrauens übernimmt die Prozessführung und  setzt den Anspruch   durch.                                     

Eckpunkte des Finanzierungsvertrages

 Wesentliche Punkte:

  • Erfolgsbeteiligung: Die ExActor AG ist am realisierten  Erfolg des Prozesses quotenmässig beteiligt. Verfahrenskosten,  welche von uns oder Ihnen aufgewandt werden müssen, werden vor der  Verteilung des erstrittenen Betrages gedeckt.
  • Kein Kostenrisiko: Wir stellen Sie von allen Prozesskosten  frei, eine Ausnahme bildet die Umsatzsteuer bei Gewerbetreibenden.
  • Verschwiegenheit: Beide Parteien vereinbaren absolute  Verschwiegenheit über die Prozessfinanzierung an sich sowie den  Inhalt des Finanzierungsvertrages. Dies gilt auch bei Absage der  Finanzierung, eine Ausnahme bildet die notwendige Beiziehung von  Dritten durch uns in der Vorabprüfung.
  • Abtretung: Die streitigen Ansprüche müssen zur Sicherung  an die ExActor AG abgetreten werden.
  • Prozessführung: Ihr Anwalt des Vertrauens führt den  Prozess im Rahmen des von Ihnen erteilten Mandates, Hinweise an  Dritte auf die Abtretung oder Finanzierung werden nicht gegeben.