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Ihr Problem als Anwalt
Ihr Mandant besitzt berechtigte Ansprüche gegenüber Dritten, jedoch kann dieser die zur Geltendmachung erforderlichen Vorschüsse nicht aufbringen bzw. ist
nicht in der Lage, das gesamte Prozessrisiko zu tragen. Eine
Rechtsschutzversicherung besteht nicht bzw. der Rechtsschutzversicherer sagt Kostendeckung nicht zu, Prozesskostenhilfe kommt auch nicht in Betracht:
Die Beauftragung Ihrer Kanzlei bleibt aus, Umsatz geht verloren.
Unser Angebot
Ziehen Sie eine Prozessfinanzierung durch die ExActor AG in Betracht:
- Sie besprechen mit Ihrem Mandanten die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ExActor AG und nehmen bei positiver Entscheidung Kontakt zu uns auf. Möglich ist dies telefonisch,
per Fax, per Email . Unmittelbar darauf erhalten Sie von uns den Erhebungsbogen zur Prozessfinanzierung zugesandt. Sie können diesen auch als Datei herunterladen.
- Den ausgefüllten Erhebungsbogen senden Sie zusammen mit Kopien der bisher angefallenen prozessbestimmenden Schriftsätze und Unterlagen sowie den Einwendungen der Gegenseite, am
besten bereits mit einer vorbereiteten Klageschrift an uns zurück.
- Wir prüfen den Sachverhalt zunächst darauf, ob dieser grundsätzlich für eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und informieren Sie darüber innerhalb von wenigen Werktagen.
Kosten für diese Bearbeitung in unserem Hause entstehen nicht.
- Entscheiden wir positiv, d.h. der Fall kommt für eine Prozessfinanzierung in Frage, übersenden wir Ihnen das Angebot für eine Prozessfinanzierung. Diesen Vertrag unterzeichnet Ihr
Mandant und Sie senden diesen an uns zurück. Gleichzeitig tritt Ihr Mandant die streitigen Ansprüche zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an uns ab.
- Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes prüfen wir die Durchsetzbarkeit der Anspruches, bilden uns eine abschließende Meinung und bestätigen den Vertrag durch Gegenzeichnung.
Die notwendigen Vorschüsse werden sodann geleistet.
- Sie als Anwalt übernehmen die Prozessführung und setzen den Anspruch
durch.
Eckpunkte des Finanzierungsvertrages
Wesentliche Punkte:
- Erfolgsbeteiligung: Die ExActor AG ist am realisierten Erfolg des Prozesses quotenmässig beteiligt. Verfahrenskosten, welche von uns oder Ihrem Mandanten aufgewandt werden
müssen, werden vor der Verteilung des erstrittenen Betrages gedeckt.
- Kein Kostenrisiko: Wir stellen Ihren Mandanten von allen Prozesskosten frei, eine Ausnahme bildet die Umsatzsteuer bei Gewerbetreibenden.
- Verschwiegenheit: Beide Parteien vereinbaren absolute Verschwiegenheit über die Prozessfinanzierung an sich sowie den Inhalt des Finanzierungsvertrages. Dies gilt auch bei
Absage der Finanzierung, eine Ausnahme bildet die notwendige Beiziehung von Dritten durch uns in der Vorabprüfung.
- Abtretung: Der streitige Ansprüche muss zur Sicherung an die ExActor AG abgetreten werden.
- Prozessführung: Sie als Anwalt des Vertrauens führen den Prozess im Rahmen Ihres Mandates, Hinweise an Dritte auf die Abtretung oder Finanzierung werden nicht gegeben.
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