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Ihr Problem als Anwalt

Ihr Mandant besitzt  berechtigte Ansprüche gegenüber  Dritten, jedoch kann dieser die zur Geltendmachung erforderlichen  Vorschüsse nicht aufbringen bzw. ist nicht in der Lage, das gesamte  Prozessrisiko zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht  bzw. der Rechtsschutzversicherer sagt Kostendeckung nicht zu,  Prozesskostenhilfe kommt auch nicht in Betracht:

 Die Beauftragung Ihrer Kanzlei bleibt aus, Umsatz geht verloren.

Unser Angebot

Ziehen Sie eine Prozessfinanzierung durch die ExActor  AG in Betracht:

  • Sie besprechen mit Ihrem Mandanten die Möglichkeit der  Inanspruchnahme der ExActor AG und nehmen bei positiver  Entscheidung Kontakt zu uns auf. Möglich ist dies telefonisch, per  Fax, per Email . Unmittelbar darauf  erhalten Sie von uns den  Erhebungsbogen zur Prozessfinanzierung zugesandt. Sie können  diesen auch als Datei herunterladen.
  • Den ausgefüllten Erhebungsbogen senden Sie zusammen mit Kopien  der bisher angefallenen prozessbestimmenden Schriftsätze und  Unterlagen sowie den Einwendungen der Gegenseite, am besten  bereits  mit einer vorbereiteten Klageschrift an uns zurück.
  • Wir prüfen den Sachverhalt zunächst darauf, ob dieser  grundsätzlich für eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und  informieren Sie darüber innerhalb von wenigen Werktagen. Kosten  für diese Bearbeitung in unserem Hause entstehen nicht.
  • Entscheiden wir positiv, d.h. der Fall kommt für eine  Prozessfinanzierung in Frage, übersenden wir Ihnen das Angebot für  eine Prozessfinanzierung. Diesen Vertrag unterzeichnet Ihr Mandant  und Sie senden diesen an uns zurück. Gleichzeitig tritt Ihr  Mandant die streitigen Ansprüche zur Sicherung der vertraglichen  Ansprüche an uns ab.
  • Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes prüfen wir die  Durchsetzbarkeit der Anspruches, bilden uns eine abschließende  Meinung und bestätigen den Vertrag durch Gegenzeichnung. Die  notwendigen  Vorschüsse werden sodann geleistet.
  • Sie als Anwalt übernehmen die Prozessführung und setzen den  Anspruch  durch.                                     

Eckpunkte des Finanzierungsvertrages

 Wesentliche Punkte:

  • Erfolgsbeteiligung: Die ExActor AG ist am realisierten  Erfolg des Prozesses quotenmässig beteiligt. Verfahrenskosten,  welche von uns oder Ihrem Mandanten aufgewandt werden müssen,  werden vor der Verteilung des erstrittenen Betrages gedeckt.
  • Kein Kostenrisiko: Wir stellen Ihren Mandanten von allen  Prozesskosten frei, eine Ausnahme bildet die Umsatzsteuer bei  Gewerbetreibenden.
  • Verschwiegenheit: Beide Parteien vereinbaren absolute  Verschwiegenheit über die Prozessfinanzierung an sich sowie den  Inhalt des Finanzierungsvertrages. Dies gilt auch bei Absage der  Finanzierung, eine Ausnahme bildet die notwendige Beiziehung von  Dritten durch uns in der Vorabprüfung.
  • Abtretung: Der streitige Ansprüche muss zur Sicherung an  die ExActor AG abgetreten werden.
  • Prozessführung: Sie als Anwalt des Vertrauens führen den  Prozess im Rahmen Ihres Mandates, Hinweise an Dritte auf die  Abtretung oder Finanzierung werden nicht gegeben.