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Die ExActor Forderungsmanagement AG bietet grundsätzlich zwei Varianten der Bearbeitung von Inkassovorgängen (vorgerichtliches Verfahren) an.
Bezüglich der Bearbeitung auf Basis einer Erfolgsprovision gelten folgende Bedingungen:
- Die Auftragserteilung beinhaltet die Abrede, daß die Vergütung für die Erbringung der Leistung der ExActor Forderungsmanagement AG auf der Basis einer vom Auftraggeber (Gläubiger)
zu zahlenden Erfolgsprovision erfolgt. Der Auftraggeber zahlt an die ExActor Forderungsmanagement AG lediglich eine geringe Auslagenpauschale in Höhe von 8,00 € zzgl.
MWSt.( gesamt 9,28 €). Dem Gläubiger ist bekannt, dass die Provision nicht als Verzugsschaden vom Schuldner zusätzlich zu zahlen, sondern in jedem Falle vom Gläubiger
zu tragen ist.
- Die Provision wird (ganz oder teilweise) fällig mit der Zahlung der Forderung (ganz oder teilweise) durch den Schuldner nach Auftragserteilung, unabhängig davon, ob die Zahlung an
den Gläubiger oder das Inkassounternehmen erfolgt bzw. durch Zahlung an Dritte dem Gläubiger zufließt.
- Bei Erfolglosigkeit des Inkassounternehmens oder bei Teilerfolg erteilt der Gläubiger auf separate Anforderung der ExActor Forderungsmanagement AG dieser die Vollmacht zur
gerichtlichen
Geltendmachung der Forderung durch deren Vertragsanwälte.
- Wird die Vollmacht nicht erteilt, soll ein anderer Anwalt bestellt werden (welcher nicht Vertragsanwalt der ExActor Forderungsmanagement AG ist) oder wird der Auftrag
zurückgezogen, ist eine
Vergütung gemäß der geltenden Inkassokostentabelle (siehe Seite “Inkassokosten”) zu zahlen.
- Eingezogene Gelder werden gemäß den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” monatlich ausgezahlt. Die quotenmäßige Verteilung erfolgt entsprechend dem vertraglich festgelegten
Provisionssatz. Nach der letzten Zahlung erfolgt eine Abrechnung durch die ExActor Forderungsmanagement AG.
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